Schiessen auch ohne Vereinsmitgliedschaft

Für die meisten Angehörigen der Armee gibt es die Schiesspflicht, sie müssen bis spätestens Ende August das "Obligatorische" schiessen. 

Und wer seine Waffe am Ende der Dienstpflicht behalten möchte, der muss in den letzten drei Jahren mindestens zweimal das "Obligatorische" und das "Feldschiessen" geschossen haben.

Termine für Obligatorisch- und Feldschiessen

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Vorschriften "Schiesswesen ausser Dienst"